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Reinigungsarten

Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung: Was brauchen Sie?

Grundreinigung ist einmalig und intensiv. Unterhaltsreinigung ist regelmäßig und erhaltend. Beides zu verwechseln kostet Geld — und führt zu Ergebnissen die niemanden zufriedenstellen.

3. März 20254 min LesezeitTim Rabe · Inhaber & Geschäftsführer

Grundreinigung und Unterhaltsreinigung sind nicht dasselbe — obwohl sie oft verwechselt werden. Wer Unterhaltsreinigung auf einem Objekt bestellt das zuerst eine Grundreinigung braucht, wird mit dem Ergebnis unzufrieden sein. Das liegt nicht am Reiniger.

Was Grundreinigung bedeutet

Eine Grundreinigung reinigt alles, was im normalen Betrieb nicht erreicht wird: unter Möbeln, hinter Heizungen, Fugen, Heizkörperrippen, Fenster innen und außen, Lichtschalter, Türrahmen, Sockelleisten.

Wann sie sinnvoll ist:

  • Einzug in neue Büroräume — nach Vormieter oder Bauarbeiten.
  • Auszug und Übergabe an den Vermieter.
  • Vor oder nach Umbauarbeiten — Baustaub setzt sich überall fest.
  • Saisonaler Bedarf: z. B. nach hartem Winter wenn Streusalz und Schmutz in Treppenhäuser getragen werden.
  • Übernahme eines Objekts von einem anderen Reinigungsanbieter der nachlässig gearbeitet hat.

Was Unterhaltsreinigung bedeutet

Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung nach festem Rhythmus: Böden kehren und wischen, Oberflächen abwischen, Sanitär reinigen, Müll entleeren. Das Ziel ist: das Niveau halten, nicht verbessern.

Das ist auch der entscheidende Punkt: Unterhaltsreinigung kann kein Niveau herstellen — sie kann nur eines erhalten. Deshalb funktioniert sie nur, wenn das Objekt in einem ordentlichen Grundzustand ist.

Was häufig schiefgeht

Kunden rufen an weil die Unterhaltsreinigung "nicht mehr hilft". In vielen Fällen braucht das Objekt zuerst eine Grundreinigung — und danach einen Wartungsvertrag.

Unterhaltsreinigung auf einem Boden der seit Jahren nicht grundgereinigt wurde: Der Boden sieht nach der Reinigung besser aus, aber nicht sauber. Eingelagerter Schmutz kommt durch normales Wischen nicht heraus.

Die Lösung ist klar: Grundreinigung zuerst, Unterhaltsvertrag danach. Wer die Grundreinigung macht, kennt das Objekt und kann die Unterhaltsreinigung passend einrichten.

Wann wir nicht passen

Für einmalige Grundreinigungen ohne anschließenden Wartungsvertrag: Das ist nicht unser Fokus. Wir empfehlen in diesem Fall spezialisierte Einzelreinigungsanbieter.

Wenn Sie einen Wartungsvertrag suchen — mit oder ohne vorangehende Grundreinigung: Dort sind wir die richtige Wahl. Angebot in 24 bis 48 Stunden.

Häufige Fragen

Ihre Fragen — unsere Antworten

Muss ich vor der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung machen?

Nicht immer. Wenn das Objekt in einem guten Ausgangszustand ist: direkt Unterhaltsvertrag. Wenn länger nicht intensiv gereinigt wurde: Grundreinigung zuerst, danach Unterhaltsreinigung.

Wie viel kostet eine Grundreinigung?

Abhängig von Fläche, Zustand und Leistungsumfang. Nach kurzem Ortstermin bekommen Sie ein Angebot in 24 bis 48 Stunden.

Kann Grundreinigung und Unterhaltsvertrag beim selben Anbieter laufen?

Ja. Das empfehlen wir — wer die Grundreinigung macht kennt das Objekt und kann die Unterhaltsreinigung passend einrichten.

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

Für normale Büros: einmal jährlich, z. B. zwischen den Jahren oder im Sommer. Für stärker beanspruchte Objekte öfter.

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