Ein Reinigungsvertrag schützt beide Seiten — wenn er vollständig ist. Was fehlt, führt später zu Diskussionen über Leistungen, Termine und Verantwortlichkeiten. Meistens erst dann, wenn es schon zu spät ist.
Was jeder Reinigungsvertrag enthalten muss
- Leistungsverzeichnis: Welche Flächen werden gereinigt, was konkret wird gemacht. Ohne Leistungsverzeichnis ist kein Angebot vergleichbar.
- Frequenz und Zeiten: An welchen Tagen, in welchem Zeitfenster. "Nach Absprache" ist kein Vertrag.
- Personal-Passus: Eigenes Personal des Auftragnehmers oder Subunternehmer. Das sollte explizit ausgeschlossen sein.
- Haftpflichtversicherung: Nachweis für Sach- und Personenschäden. Betriebshaftpflicht inklusive Glas- und Sachfolgeschäden.
- Laufzeit und Kündigung: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Standard: 12 Monate, 4 Wochen zum Vertragsende.
- Reklamationsregelung: Wie werden Mängel gemeldet, wer behebt sie in welchem Zeitraum.
Was oft fehlt und Probleme macht
Kein Leistungsverzeichnis: "Büroreinigung nach Absprache" ist kein Vertrag. Nach einem Monat ist unklar, was vereinbart war. Nach drei Monaten haben beide Seiten unterschiedliche Erinnerungen.
Kein Personal-Passus: Wenn der Auftragnehmer Subunternehmer einsetzt, können Sie nicht steuern wer bei Ihnen aufschließt. Das ist ein Sicherheits- und Qualitätsproblem. Es sollte schriftlich ausgeschlossen sein.
Keine Reklamationsfrist: Ohne Frist wird über Wochen altes diskutiert. Standard in der Branche: Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Reinigung gemeldet werden. Das ist fair für beide Seiten.
Fragen bei verdächtigen Angeboten
- Wer führt die Reinigung durch — eigenes Personal oder Subunternehmer?
- Kann ich die Haftpflichtversicherung sehen — mit Deckungssumme für Glasschäden?
- Was passiert wenn ein Mitarbeiter krank ist — wie wird der Ausfall gedeckt?
- Gibt es ein schriftliches Leistungsverzeichnis vor Vertragsschluss?
Wer auf diese Fragen ausweicht, sollte keinen Reinigungsvertrag bekommen.
Wann wir nicht passen
Der günstigste Anbieter ist selten der günstigste. Nachkontrollen, Reklamationen, Personalwechsel kosten Zeit — und Zeit kostet Geld. Die Rechnung stimmt erst wenn man das einrechnet. Aber das müssen Sie selbst abwägen.
Wenn nur der Preis entscheidet: Es gibt günstigere Anbieter. Wir haben 45+ aktive Wartungsverträge, weil wir nicht auf Neukunden-Akquise angewiesen sind.
Ihre Fragen — unsere Antworten
Wie lange sollte ein Reinigungsvertrag laufen?
Für Unterhaltsreinigung empfehlen wir 12 Monate. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende.
Können wir das Leistungsverzeichnis nachträglich anpassen?
Ja — per schriftlichem Nachtrag. Mündliche Änderungen führen erfahrungsgemäß zu Unklarheiten.
Was passiert wenn ein Reiniger krank ist?
Das sollte im Vertrag stehen. Bei uns gilt: Wir stellen Ersatz aus unserem eigenen Personal. Keine Ausfälle durch Fremdlösungen.
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung als Auftraggeber?
Nein. Der Auftragnehmer muss Betriebshaftpflicht für Schäden durch seine Reinigungsarbeiten nachweisen. Auf Anfrage stellen wir den Nachweis zur Verfügung.
